Ausbildung zum Detektiv in einer Detektei

Vielleicht möchten Sie einen neuen beruflichen Werdegang einschlagen und Privatdetektiv
werden. Viele kennen vielleicht das spannende Aufgabengebiet aus den einschlägigen Fernseh-
Serien. Nicht immer ist die Arbeit jedoch so aufregend, wie sie bildlich dargestellt wird. In diesem
Ratgeber soll kurz dargelegt werden, wie Sie Detektiv in einer normalen Detektei oder Wirtschaftsdetektei werden können.

Detektiv in Detektei

Wie sieht die Ausbildung zum Detektiv in Deutschland aus?

Hierzulande findet sich interessanterweise im Berufsbildungsgesetz nicht die Bezeichnung
Privatdetektiv. Insoweit ist die Ausbildung zu diesem Berufszweig gesetzlich nicht geregelt. Aktuell ist eine solche Regelung auch nicht geplant. Die Branche selbst hat sich zwar in diese Richtung bemüht, ist aber bislang gescheitert. Grund hierfür ist auch, dass sich die Berufsverbände hierzu nicht einheitlich entscheiden konnten.

Mit Unterstützung der bekannten Berufsverbände BDD, BID und DDV wurde 1986 ein
Berufsbildungsplan für Detektive erarbeitet. Darüber hinaus wurde auf der Basis der Berufsordnung
für Detektive in Deutschland ein Regelwerk erarbeitet, welches mittlerweile als Berufskodex gilt. Die
IHK und andere Institute bieten hierfür entsprechende Weiterbildungsmöglichkeiten an. Meist
handelt es sich aber um die Tätigkeit als Kaufhausdetektiv. Es gibt aber auch eine Fortbildung zum
geprüften Privatdetektiv.

In aller Regel machen sich Privatermittler selbstständig oder sind in einer großen Detektei
beschäftigt, wobei hier auch eine gemeinsame Einarbeitung erfolgt.

Die Aufgaben einer Detektei

Zu den wichtigsten Aufgaben einer Detektei beziehungsweise Wirtschaftsdetektei gehören:

  • Beweismittelsicherung
  • Partnerschaftsüberwachungen
  • Adressermittlungen
  • Bonitätsauskünfte
  • Erbschaftsangelegenheiten
  • Unterhaltsangelegenheiten
  • Beweise bei Diebstahl, Vandalismus, Erpressung und Drohung
  • Die Suche nach Vermissten
  • Patentrechtsverletzungen
  • Arbeitszeitbetrug
  • Wettbewerbsangelegenheiten
  • Computerkriminalität

Langjährige Erfahrung und technisches Verständnis sind hier von Bedeutung. Insbesondere
Kenntnisse über soziale Medien, IT-Verfahren und die Nutzung gängiger Abhör-Techniken sind
förderlich. Nicht unerwähnt bleiben soll, dass im Rahmen einer Ermittlungstätigkeit auch
Festnahmen nach § 127 Abs. 1 Satz 1 der StPo möglich sind. Umgangssprachlich spricht man hier von Jedermann-Festnahme.

Detektiv beobachtet im Auto

Wer benötigt einen Privatermittler?

In erster Linie handelt es sich um private Auftraggeber, die sich an einen
Privatdetektiv wenden. Über einen Dienstvertrag wird nicht nur das Betätigungsfeld der Ermittlungen geregelt, sondern auch
gleich das Honorar. Unternehmen wenden sich an eine Wirtschaftsdetektei. Hier liegt das Aufgabengebiet im wirtschaftlichen Interesse eines Unternehmens.

Nicht zu den Aufgaben gehören die Tätigkeiten eines Kaufhausdetektivs. Diese fallen in den
Bereich des Bewachungsgewerbes, wobei zusätzlich eine Bewachungserlaubnis der Behörde benötigt wird. In allen Fällen ist zudem der Datenschutz zu beachten, da hier personenbezogene Daten verarbeitet werden. Privatermittler stehen daher häufig im Konflikt mit den geltenden
Datenschutzrichtlinien. Eine Datenerhebung  und -verarbeitung muss daher immer im berechtigten
Interesse des Auftraggebers liegen.

Unterschiede im Ausland

In Großbritannien und in den Vereinigten Staaten gibt es Ermittler bei der Polizei und anderen
staatlichen Institutionen. So wird ein Ermittler der britischen Polizei als Detecitve Sergeant
bezeichnet.

Dennoch gibt es auch im Ausland Privatdetektive, die als Private Investigator bezeichnet werden.
Die Voranstellung „Private“ soll die Tätigkeit von den behördlichen Tätigkeiten unterscheiden.

Die erste Detektei wurde übrigens 1833 in Paris von Eugene Francois Vidocq gegründet. Es gab
aber auch in Großbritannien Vorläufer, wobei sich die Tätigkeit auf Wirtschaftsauskünften bezog. Um
1826 entstand dort die erste Auskunftei. Dabei ging es um Informationen über Pfändungen,
Konkurse, Verschuldungen und die Auflösung von Handelsgesellschaften. Später führte die
Entwicklung des Anwaltsstandes zu einer Zunahme an Detekteien. In diesem Fall dienten die
Privatermittler als Beweisnothelfer. Hieraus entstanden später die einzelnen und meist selbstständig
geführten Privat- und Wirtschaftsdetekteien. Da dieser Berufszweig letztlich nicht geschützt ist und
auch keine besondere Ausbildung vonnöten ist, kann im Grunde jeder Privatermittler werden.